Spenden
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Der Träger unserer Einrichtung ist wegen Förderung von allgemein besonders förderungwürdiger, anerkannter, gemeinnütziger Zwecke der Jugendhilfe und Erziehung (Nr. 2 und 4 der Anlage 1 zu § 48 (2) EStDV Abschnitt A), nach dem letzten uns zugegangenen Freistellungsbescheid des Finanzamtes Köln-Ost, StNr. 218/5759/0204, nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftssteuergesetzes von der Körperschaftssteuer befreit.
Aus diesem Grund sind wir berechtigt Spendenquittungen für Sach- und Geldzuwendungen auszustellen.
Gerne können Sie auch zweckgebunden Spenden, z.B. für ein Projekt, eine Fahrt oder einen Ausstattungsgegenstand. Bitte nehmen Sie Kontakt mit uns auf, wenn Sie Fragen haben oder uns eine Spende zukommen lassen möchten.