Landeszuschuss der Bezirksregierung Köln
Blockschüler/innen, die z.B. eine Landesfachklasse oder eine Bundesfachklasse in Köln besuchen und in unserer Einrichtung wohnen, können einen Zuschuss über die Bezirksregierung Köln beantragen.
"Gemäß des Runderlasses (RdErl.) des Kultursministers des Landes Nordrhein-Westfalen vom 13.03.1979 über die Gewährung eines Landeszuschusses zu den Kosten für die notwendige Unterbringung bei auswärtigem Berufsschulbesuch im Blockunterricht für die Schüler, die eine Schule in Nordrhein-Westfalen besuchen und in einem Internat untergebracht sind, kann der Internatsträger einen Zuschussantrag an die Bezirksregierungstellen, in deren Bezirk die Schule liegt" (Quelle: Bezirksregierung Köln).
Unsere Einrichtung wird in diesem Sinne als Internat anerkannt. Da das Jugendwohnheim jedoch nicht direkt an eine Schule angeschlossen ist, muss der Zuschuss direkt vom Antragsteller (Blockschüler/in, nicht Firma oder Einrichtung) an die Behörde gerichtet werden.
Der aktuelle Zuschuss (Stand 01.11.2019) beträgt 20,00 €!!!
Hier noch der alte Erlass : "Mit Erlass vom 26. April 2006 hat das Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes NW zur Gewährung des Landeszuschusses zu den Kosten für die notwendige Unterbringung bei auswärtigem Berufsschulbesuch im Blockunterricht für das Haushaltsjahr 2006 Mittel zur Verfügung gestellt mit der Ausgabeeermächtigung, ab dem 01.02.2006 einen Zuschuss von € 5,00 je Unterrichtstag zu gewähren" (Quelle: Bezirksregierung Münster).
Eine rückwirkende Zuschussgewährung ist laut Bezirksregierung nicht möglich. Die Schüler/innen müssen den Einzelantrag mit den erforderlichen Anlagen (Rechnung des Internats) bei der Bezirksregierung einreichen.
Auf der Internetseite der Bezirksregierung Köln finden Sie das notwendige Antragsformular und weiter Informationen, wie z.B. Ansprechpartner.
Bei Fragen zum Landeszuschuss, bei der Beantragung des Zuschusses und bei der Prüfung ergangener Bescheide, beraten und unterstützen wir Sie gerne. Bitte nehmen Sie Kontakt mit uns auf.