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Jugendhilfe nach §13.1

BETRIEBSERLAUBNIS - Unsere Einrichtung verfügt seit dem 04. Oktober 2012 als erste Einrichtung in Köln offiziell über eine Betriebserlaubnis nach § 13.1 i.V.m. § 13.3 SGB VIII und kann bis zu 10 Plätze mit einem erhöhten Betreuungsschlüssel (1:5) anbieten. 

Seit Februar 2010 steht das Kath. Jugendwohnheim Bernhard Letterhaus und der Träger der Einrichtung, mit der Stadt Köln im sogenannten Qualitätsdialog. Im Rahmen dieses Qualitätsdialogs fanden viele - teils auch moderierte - Gespräche und Workshops, unter Beteiligung von Landesjugendamt, Vorstand, Heimleitung und pädagogischen Mitarbeitern statt.

Im Zuge dieses Prozesses wurde das gesamte elektronische Organisationshandbuch der Einrichtung neu strukturiert und überarbeitet. Zudem entwickelte die Einrichtung eine neue Leistungsbeschreibung, in der auch das neue Leistungsangebot nach § 13.1 i.V.m. § 13.3 SGB VIII beschrieben wurde.

Maßgeblich für die Erweiterung des Leistungsangebotes im Rahmen der Jugendsozialarbeit waren nicht nur die Erfahrungen der Einrichtung mit den veränderten (erhöhten) Anforderungen an die pädagogische Arbeit und das Klientel, sondern auch die Bedarfsfeststellung in der sozialraumorientierten Arbeit. Die Einrichtung beteiligt sich aktiv im Arbeitskreis für sozialraumorientierte Arbeit im Bezirk, an dem neben dem Stadt- und Bezirksjugendamt, auch alle anderen Träger der Jugendhilfe beteiligt sind.

Seit dem Abschluss der Entgeltverhandlungen im November 2012, bietet die Einrichtung neben der regulären Unterbringung (sozialpädagogische Begleitung für junge Menschen im Alter von 16-27 Jahren in schulischer oder beruflicher Ausbildung mit einem Betreuungsschlüssel von 1:10), auch 10 Plätze für junge Menschen an, die einen erhöhten Betreuungsbdarf haben. Hier wird ein Betreuungsschlüssel von 1:5 angeboten. 

Weiter Informationen zum Thema § 13.1 i.V.m. 13.3 SGB VIII finden Sie unter unter Finanzierung

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